Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten? Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz, d.h. auf Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger vertritt die Interessen des Geschädigten. Das von ihm erstellte Schadengutachten hilft Ihnen alle Ansprüche (z.B. Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung) geltend zu machen.